Behindertenhilfe im Wandel
Ziele, Massnahmen und Barrieren für nachhaltiges Wohnen, Arbeiten und Teilhaben

Familienstrukturen haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Im Zuge dieser Entwicklungen geraten familiäre Betreuungssysteme zunehmend unter Druck. Dies hat Auswirkungen auf den Loslöseprozess von Menschen mit Behinderungen (nachfolgend MmB) vom Elternhaus. Altersbedingte Betreuungsausfälle nehmen vor diesem Hintergrund zu und damit auch die zu erwartende Anzahl von Leistungserstbezügern im höheren oder Pensionsalter. Bereits heute zeigt das Altersprofil der Klienten der Behindertenhilfe ggü. der Gesamtbevölkerung eine Akzentuierung, insbesondere im stationären Wohnen und angegliederten Angeboten der betreuten Tagesgestaltung – ein Hinweise auf eine notwendige Ausdifferenzierung des bestehenden Angebots für ältere MmB in stationären Einrichtungen. Ferner profitieren MmB von den Fortschritten in der Medizin. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund höherer Überlebenschancen trotz schwerster Behinderungen, Anzahl und Anteil von Menschen mit komplexen Behinderungen in der Behindertenhilfe zunehmen werden.
Aufgrund gesellschaftlicher Pluralisierungstendenzen lässt sich beobachten, dass beispielsweise junge Erwachsene mit Migrationshintergrund mit Verhaltens- oder Lernbehinderungen, im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung, deutlich übervertreten sind. Das bedeutet, dass einerseits zunehmend Menschen mit Migrationshintergrund Leistungen der Behindertenhilfe in Anspruch nehmen werden und dass andererseits soziale Indikationen (in Abgrenzung zu medizinischen) in der Behindertenhilfe an Bedeutung gewinnen. Ganz grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die Lebensentwürfe und mit ihnen die konkreten Vorstellungen bzgl. Wohnen und Arbeiten, insbesondere jüngerer MmB verändern und heute stärker von individuellen Bedürfnissen geprägt sind.
Im Jahr 2014 hat die Schweiz die UN Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese fand Eingang in die kantonalen gesetzlichen Grundlagen der Behindertenhilfe (BHG und Behindertengleichstellungsgesetze). Themen wie Selbstbestimmung, Autonomie, gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion werden zu Leitprinzipien der künftigen Ausgestaltung eines bedarfsgerechten Angebots der Behindertenhilfe. Die Nachfrage nach pauschalen, institutionell erbrachten Leistungen und Angeboten wird tendenziell abnehmen. Wichtiger werden frei wählbare, individuell kombinierbare und dezentrale Unterstützungsformen in allen Leistungsbereichen.
Gleichwohl, dass es immer behinderte Menschen geben wird, die Gesellschaft sich weiterhin (mehr oder weniger) solidarisch zeigt und die Finanzierungssysteme der sozialen Sicherung auch künftige Mittel zur Verfügung stellen wird, steht die Branche, insbesondere kleinere Wohnheime, vor vielfältigen Herausforderungen, die in der Folge aufgeführt werden:
Gesellschaftliche Herausforderungen: Integration statt Separation, steigende Lebenserwartung, veränderte Klientenbedürfnisse und -erwartungen, Nachfrage nach behindertengerechten Wohnformen, Zunahme von Personen mit dementiellen Erkrankungen, Trend zu individuellem Wohnen, Wohnen bei Angehörigen oder extern, Verlust an Solidarität, Selbstbestimmungsrechte, Wiedereingliederung in die Gesellschaft, Wunsch nach Diensten «on demand», Familienstrukturen, Mobilität, Migration, Ökonomisierung der Betreuungstätigkeit sowie Spezialisierungs-Tendenzen, Medizinischer Fortschritt, Inklusion.
Politische Herausforderungen: Veränderungen in den sozialen Sicherungssystemen, Planung der öffentlichen Hand, Leistungsverträge regulieren den Wettbewerb, Restriktionen für unternehmerisches Handeln (gesetzliche Rahmenbedingungen), zunehmende Bürokratie, Spagat zwischen Markt und kantonalen Bestimmungen, gesetzliche Qualitätsanforderungen.
Wirtschaftliche Herausforderungen: Konjunktur, Arbeitsmarktstruktur, neue Markt-Teilnehmer, Über- oder Unterangebot, Preis- und Qualitätswettbewerb, Finanzstrukturen verändern sich (von stationär zu ambulant, von kollektiv zu individuell), steigende Lohn- und Verwaltungskosten, Fachkräftemangel, Talentsuche, Diversität/Agilität, attraktive Arbeitsplätze, Instabilität als Norm, Wahlmöglichkeit der Nachfragenden, wachsende Bedeutung von Zusatzleistungen, Zeitdruck in der Betreuung, Compliance: Einhaltung eines Wertesystems (rechtlich/ethisch), Ambulantisierung der Pflege, Spitalfinanzierung.
Technologische Herausforderungen: Intensivierte Nutzung von Daten, Digitalisierung bzw. Automatisierung von Prozessen, Substituierung der menschlichen Arbeitskraft durch neue Technologien (Künstliche Intelligenz, Sensorik, Robotik), Cyber-Risiken.
Der Umgang mit diesen Herausforderungen, insbesondere dem demografischen Wandel, möglichen Finanzierungsengpässen oder dem Spannungsfeld zwischen Integration und Separation, erfordert Weitsicht.
Identifikation anzustrebender Ziele zur Optimierung nachhaltiger Entwicklungen
Institutionen der Behindertenhilfe sind wichtige Leistungserbringer für die Kantone. Im Rahmen einer nachhaltigen Neukonfiguration soll eine Anleitung für Massnahmen und Wirkungsziele für ein angemessenes und nachhaltiges institutionelles Leistungsangebot in den Bereichen Wohnen und Tagesstruktur für Erwachsene mit Behinderung definiert werden, unter Anwendung einer allgemeingültigen Definition mit Eingrenzung der Anspruchsgruppen.
Eine Angebots-/Zielgruppen-Positionierung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie Marktumfeld, vorhandene Eigen- und Fremdmittel, Konkurrenz-Situation, politische Entwicklungen der Gemeinde und des Kantons usw. Ungeachtet einer vertieften Standortanalyse sind folgend beispielhafte Teilziele skizziert, unter den Prämissen Zielgruppen, Leistungsangebote, Infrastrukturen, Fachbereiche und Kooperationen.
1. Zielgruppen
Eine Fokussierung auf spezifische Anspruchsgruppen trägt der angestrebten Spezialisierung Rechnung.
2. Leistungsangebote
Soziale Indikationen wie Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen, familiäre Schwierigkeiten sowie die abnehmende Tragfähigkeit familiärer Hilfsumfelder spielen in der Angebotsentwicklung eine immer wesentlichere Rolle. Die Ausdifferenzierung der Zielgruppen-Angebote erfordert modular aufgebaute Leistungsangebote, im Sinne eines «Warenkorbgedankens», die Unterstützungsleistungen anhand des individuellen Bedarfs, bausteinförmig, an den Bedürfnissen von MmB und ihren Angehörigen ausrichtet.
3. Infrastrukturen
Das Analysieren und Bewerten der Infrastrukturen, in Kombination mit künftigen Angeboten bzw. Zielgruppen, bietet die Möglichkeit, bauliche Voraussetzungen für modulare, flexible und gemischte Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen. Durch die Einbettung in normalisierte Wohn-, Freizeit- und Arbeitsumfelder wird die soziale Teilhabe gefördert.
4. Fachbereiche
Das Themenspektrum Fachbereiche könnte nebst Behinderung durch folgende Themen ergänzt werden: Demenz, herausforderndes Verhalten, UK, UN-BRK, Ideen wie Intake mit Peerberatung, Peer to Peer, Bildungsangebote/Campusgedanken, Kollegiale Beratung, Seminare und Events, Belegungsmanagement/Abklärungsstelle für passende Wohnangebote und Tagesstrukturen, Berufseinstieg ohne Barrieren usw.
Die Erschliessung weiterer Auftraggebender bzw. Zuweisungsstellen durch Angebotserweiterung und Kooperationen wären ein lohnender Nebeneffekt (Fundraising, Crowdfunding, Förderung des Produkteverkaufs usw.).
5. Kooperationen
Die Entwicklung von (institutionsübergreifenden) Kooperationsmodellen z.B. in den Bereichen Aufnahme und Abklärung (Verbundsmanagement-Leistungen, Intake, Wohn- und Job-Assessments, Wohnplatz- und Jobvermittlung) oder Leistungsverbünde mit Spitex- und hauswirtschaftlichen Leistungen, sind ebenso möglich, wie die Entwicklung von Modellen und Kooperationen mit Partnern aus der Bildungslandschaft zur Qualifizierung von MmB (Berufliche/Weiter-Bildung). Auf Mitarbeitenden-Ebene sind der Einsitz in Fachgremien, die Teilnahme an Netzwerktreffen, die (interne und externe) Vernetzung der verschiedenen Berufsgruppen und Klienten oder die (Teil-) Öffnung der Immobilien zur Raumnutzung (Seminare usw.) eine Gelegenheit, das persönliche und organisationale Wissen zu fördern.
Beispiele für Massnahmen zur Erreichung nachhaltiger Entwicklungsschritte
Ausgangspunkt ist die Verpflichtung eines Wohnheims, ein angemessenes und nachhaltiges institutionelles Leistungsangebot in den Bereichen Wohnen und Tagesstruktur für Erwachsene mit Behinderung anzubieten. Der Zeitplan zur Förderung optimaler Voraussetzungen und Realisierung der angestrebten Ziele in Form von Entwicklungsschritten, soll sich auf drei bis fünf Jahren erstrecken.
Aufgrund der unterschiedlichen Begriffsdefinitionen zur Bestimmung der Anspruchsgruppen (IBB, SVA, Behindertenkonzept, UN-BRK, Bedarfserhebungen der Kanton BS/BL usw .) soll in der Folge eine allgemeingültige Definition verwendet werden. Z.B. die Eingrenzung der Anspruchsgruppen anhand der Schwerpunkten Behinderung und höheres Alter: Stationäres und ambulantes Angebot, Kooperationen mit externen Anbietern; Menschen mit komplexer Behinderung: Psychisch und kognitive Behinderung mit ausgeprägtem abweichenden Verhalten oder rechtlich nicht akzeptiertem Sexualverhalten, komplexer Betreuungsbedarf und Pflege; sowie (junge) Erwachsene: Ambulante Leistungen wie teilbetreutes Wohnen, Trainingswohnen, Ausbildung usw.
In der Folge werden mögliche Schwerpunkte wie Kultur, Qualifizierung, Positionierung und Konnektivität in Wirkungsziele, (strategische) Massnahmen und entsprechende Implementierungsbarrieren zusammengefasst. Die Schwerpunkte orientieren sich inhaltlich an den Leitzielen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK-Artikel 2) sowie an den Grundsätzen des neuen Behindertenhilfegesetzes (BHG).
1. Kultur
Unter einem gemeinsamen Leitmotiv wie z.B. «Gemeinsame Unternehmenskultur» können die Wirkungsziele Wirksame Teilhabe, Trennung der Lebenswelten durch zeitgemässe Infrastruktur sowie die Wahlfreiheit für MmB beschrieben werden:
Wirkungsziele: Wirksame Teilhabe, Selbstvertretung, Gleichstellung, Inklusion
Massnahmen: Interner und vereinsübergreifender Rat von MmB; Bewohnersitzungen; Unterstützte Kommunikation mit UK-Team und Ressort Verein; Barrierefreier Zugang zu Informationen: UK-«Schwarzes Brett» (elektronisch), hauseigenes Magazin (Baumgarten Inside), durchmischte Projektgruppen (gemischte Redaktionsteams für Content-, Systeme- und Webseiten-Pflege); Dokumente in leichter Sprache; UN-BRK-Bezug in Leitbild und Funktionsbeschreibungen; Bewohner-Verträgen, -Dokumenten, -Reglementen, transparent, in leichter Sprache und zugänglich für alle machen – um die Mitsprache und Mitbestimmung zu gewährleisten. Persönliche Mobilität ermöglichen, bzw. fördern und entsprechende Infrastruktur und Ressourcen bereitstellen. Freier Zugang zu Informationen (Formate und Technologien) sowie Wahlen und Abstimmungen ermöglichen und unterstützen.
Implementierungsbarrieren: Diskriminierung und Vorurteile, mangelnde Unterstützungssysteme und/oder Barrierefreiheit, Kommunikationshindernisse, unzureichende Ausbildung und Schulung, gesetzliche Hürden, kulturelle Normen und Werte, fehlende Sensibilisierung, soziale Ausgrenzung, Ressourcenknappheit, bürokratische Hindernisse.
Wirkungsziel: Trennung der Lebenswelten durch zeitgemässe Infrastruktur
Massnahmen: Subjektzentrierte und lebensraumbezogene Lebenswelten erkennen und fördern: Trennung von Arbeit und Wohnen, Anpassung der Infrastruktur an die quantitativen und qualitativen Bedürfnisse der MmB sowie der Mitarbeitenden: Z.B. barrierefreier Zugang zu den Wohngruppen bzw. zu den Werkstätten.
Implementierungsbarrieren: Finanzielle und politische Hindernisse, technische Komplexität, interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Wirkungsziel: Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderung
Massnahmen: Wahl der Art der Freizeitgestaltung, Wohnform, Arbeitstätigkeit (Tagesstruktur mit und ohne Lohn), Bildung/WB-Angebot für MmB - intern und extern; Fahrdienste mit und für MmB. Aktives und passives Ausüben von internen und externen kulturellen, künstlerischen, sportlichen, Freizeit- und Erholungstätigkeiten den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechend, ermöglichen und unterstützen - Dienstleistungen wie Hauswirtschaft, Gastronomie und Technischer Dienst nach Bedarf. Verpflegung: Wahlmöglichkeit und Mitsprache.
Implementierungsbarrieren: Physische Zugänglichkeit, mangelnde Unterstützungsdienste, Diskriminierung und Vorurteile, finanzielle Barrieren.
2. Qualifizierung
Unter einem Leitsatz wie z.B. «Entwicklungsperspektiven für Menschen mit und ohne Behinderung» können die Wirkungsziele Unterstützung der lebenslangen Entwicklungsfähigkeit, Gemeinsame Weiterbildungsangebote sowie die Individualisierung der Betreuungssettings beschrieben werden:
Wirkungsziel: Unterstützung der lebenslangen Entwicklungsfähigkeit
Massnahmen: Wandelbare Strukturen: Wohnformen, Tagesstruktur, Arbeitsbereich; Barrierefreie Wissensvermittlung: Bildungsangebote - die sich laufend verändernden Bedürfnisse der MmB anpassen.
Implementierungsbarrieren: Bildungszugang und -qualität, finanzielle, technologische und kulturelle Herausforderungen, geringe Anerkennung informellen Lernens, fehlende Motivation und Selbstvertrauen.
Wirkungsziel: Gemeinsame Weiterbildungsangebote
Massnahmen: Bildungskonzepte für Agogik, UN-BRK, Unterstützte Kommunikation, Rechte von MmB, insbesondere hinsichtlich freiheitseinschränkender Massnahmen, gesetzlicher Vertretungen und Angehöriger; Nutzung von internem und externem Fachwissen, z.B. gemeinsames Erarbeiten von Angeboten von und für MmB; Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern z.B. Hochschulen (z.B. für Wirkungsmodelle); Wissenssicherung.
Implementierungsbarrieren: Widerstand gegen Veränderungen, kulturelle Unterschiede, Mangelnde Zusammenarbeit zwischen Institutionen, Qualifikation der Lehrkräfte, Diversität der Zielgruppe, Evaluation und Qualitätssicherung.
Wirkungsziel: Individualisierung der Betreuungssettings
Massnahmen: Möglichkeiten von zeitgemässen Wohnformen wie Wohngemeinschaften, Paarwohnen, Studios usw. sowie Arbeitsangebote wie Arbeit in teilautomatisierten/digitalen Bereichen und/oder im Dienstleistungssektor.
Implementierungsbarrieren: Ressourcenverteilung und Priorisierung, finanzielle Herausforderungen, Fachkräftemangel, Komplexität der Bedürfnisse, Ethik und Datenschutz, Änderungsbereitschaft.
3. Positionierung
Unter einem Leitsatz wie z.B. «Standort-Positionierung mit bedarfsgerechtem Angebot mit Wirkungsmessung» können die Wirkungsziele Führung und Organisation, Modulare Angebote sowie die Sichtbarkeit von Kultur und Angebot beschrieben werden:
Wirkungsziel: Effizienz der Führung und Organisation
Massnahmen: Konsequente Umsetzung von Organisationsreglement, Qualitäts- und Risikomanagement und (teil-)agilen Führungsprinzipien, anhand der Leitmotive: Lebensqualität für MmB, Strukturelle Stabilität, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Messung der Wirksamkeit/Plausibilisierung: Angebotsüberprüfung mit MmB, Teilhabe-Dialog, Zufriedenheitsumfragen, Kohärenzprüfungen, Auswertung von Dialoggesprächen, Protokollen, Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern.
Implementierungsbarrieren: Fehlende Durchsetzungskraft zur Messbarkeit und Bewertung, Widerstand in der Belegschaft, Mitarbeitermotivation und Engagement, Ressourcenverschwendung und ineffektive Prozesse, unzureichende Anpassung an sich ändernde Umstände.
Wirkungsziel: Modulare Angebote
Massnahmen: Ausdifferenzierung der Zielgruppen-Angebote: Modular aufgebaute Leistungsangebote im Sinne eines «Warenkorbgedankens», Unterstützungsleistungen anhand des individuellen Bedarfs, bausteinförmig, punktuell, nach den Bedürfnissen von MmB und ihren Angehörigen ausgerichtet. Ferner eine standortübergreifend frei wählbare und zugängliche Umgebung, Räumlichkeiten und Atmosphäre anhand der Wünsche und Möglichkeiten der MmB; Intake mit Peerberatung; interne (und externe) Beratungsstelle; Übergangsbegleitung Schule – Erwachsenenleben; Zugang zum Ersten und Zweiten Arbeitsmarkt; Mobile Dienstleistungsgruppen (Reinigung, Technischer Dienst, Catering, Einkauf). Gäste-/Ferienzimmer an allen Standorten für alle Zielgruppen.
Implementierungsbarrieren: Begrenzte Flexibilität bestehender Systeme, Komplexität der Standardisierung, Akzeptanz in der Zielgruppe, Qualitätskontrolle und Konsistenz, rechtliche Herausforderungen.
Wirkungsziel: Sichtbarkeit von Kultur und Angebot
Massnahmen: Wert als fortschrittlicher Leistungserbringer und Arbeitgebenden im Kanton Baselland sichtbar machen: Marketing-/Social-Media-Konzept.
Implementierungsbarrieren: Wettbewerb um Aufmerksamkeit, kulturelle Vorurteile und Stereotypen, technologische Infrastruktur, sprachliche Barrieren (UK/leichte Sprache).
4. Konnektivität
Unter einem Leitsatz wie z.B. «Gemeinsame Angebote mit spezialisierten Partnern» können die Wirkungsziele Kooperationen und Partnerschaften; Angebots-Entwicklung sowie die Digitalisierung zur Vernetzung der Organisation beschrieben werden:
Wirkungsziel: Kooperationen und Partnerschaften
Massnahmen: Kooperationen und/oder Partnerschaften mit Wissensaustausch mit Trägern in und ausserhalb der Behindertenhilfe, die sich entlang der Lebensbiographie der MmB orientieren, ggf. unter dem Aspekt der Sozialraumorientierung: Gemeinden, Verbände, Vereine, Arbeitgebende, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, (Hilfsmittel-)Lieferanten, Sozialpartner, Startups usw.; Einsitz in Fachgremien; Teilnahme an Netzwerktreffen; Interne Vernetzung der verschiedenen Berufsgruppen und Klienten; (Teil-) Öffnung der Immobilien zur Raumnutzung (Seminare usw.); Entwicklung neuer Wohnformen in Zusammenarbeit mit Wohngenossenschaften. Nutzung der «Beziehungen» des Vorstandes.
Implementierungsbarrieren: Konkurrenzdenken, unterschiedliche Interessen und Ziele, Vertrauensmangel, bürokratische Hürden, fehlende Führung und Governance, fehlende langfristige Perspektive.
Wirkungsziel: Angebots-Entwicklung
Massnahmen: Entwicklung von Angeboten in Eigenregie, in Kooperation oder mit Partnern, wie z.B. Entlastungs-, Beratungs-, Fach-/Experten-, Wohn-, Arbeits-, Schulungs-, Vermittlung-, Restaurations-, Handwerks-, Infrastruktur-, Arbeitsplatz- oder Ausbildungsangebote.
Implementierungsbarrieren: Fehlende Innovationskultur, regulatorische bzw. rechtliche Hürden, nicht aus Sicht der Klienten gedacht - fehlende Klientenbeteiligung, mangelnde Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Organisation.
Wirkungsziel: Digitalisierung zur Vernetzung der Organisation
Massnahmen: Systemische Benutzerfreundlich- und Nachvollziehbarkeit für Menschen mit und ohne Behinderung: IT-Systeme (Durchlässigkeit von Informationen), geeignete Software für vereinfachte Kommunikation, Anwendungen in leichter Sprache.
Implementierungsbarrieren: Mangelnde digitale Kompetenz der MmB, Datenschutz- und Sicherheitsbedenken, technische Integration in bestehende Systeme, unklare Strategie.
Diese Zusammenfassung bildet die Basis ausgewählter Gedanken über nachhaltige Entwicklungsschritte für Wohnheime in der Behindertenhilfe und ist nicht umfassend. Im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung sollen auch der ökologische Gedanke sowie die Digitalisierung tiefer Einzug in die künftige Weiterentwicklung nehmen. (Siehe Artikel: Digitale Transformation für Institutionen der Behindertenhilfe) Die zitierten Quellen stützen sich auf Informationen des BfS, die Bedarfsplanung Leistungsangebot Kanton BS/BL, dem Aktionsplan Umsetzung UN-BRK sowie persönliche Ergänzungen.
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