Grundlegender Reformbedarf

Gedanken zu Teilhabe, Gleichstellung und Inklusion

Im Jahr 2014 hat die Schweiz die UN-BRK ratifiziert, ein Übereinkommen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, mit dem Ziel, die Menschenrechte von allen Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und zu fördern. Somit soll für eine inklusive Gesellschaft wesentlich sein, dass jeder Mensch das Recht hat, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein.

Für ein Viertel der Menschen in unserer Gesellschaft gilt eine selbstständige Lebensführung sowie eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben als schwierig, der Gang ins Heim (oft) die einzige Alternative. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben impliziert auch finanzielle Selbstbestimmung, um z.B. zwischen Heim oder alternativen Wohn-/Betreuungsformen zu wählen. Im heutigen System erhalten Menschen mit Behinderungen vorwiegend in Heimen und Institutionen Unterstützung und Betreuung, und dorthin fliesst auch das Geld hin.

Ferner sind Menschen unter Beistandschaft, nebst der Handlungsfähigkeit, auch die politischen Rechte entzogen. Besonders auf dem Arbeitsmarkt oder im Bildungssystem ist die Inklusion für Menschen mit Behinderungen nicht durchgehend gewährleistet. Der Schutz vor Diskriminierung bzw. der Chancengleichheit in Auswahlverfahren, fehlt gänzlich. Zementiert wird das Bild vom behinderten Menschen durch (Spenden-)Kampagnen branchenaffiner Organisationen. Auch die politische Lobby ist schwach. Vergleichsweise weit(er) bei der Umsetzung der Konvention, sind unsere Nachbarländern Deutschland und Österreich.

Man könnte Teilhabe, Gleichstellung und Inklusion statt als Last, auch als eine Investition in unsere Gesellschaft sehen.

UN-Behindertenrechtskonvention

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